UBO: Ultimate Beneficial Owner
Um die Europäische Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld zu erfüllen, hat der Belgische Staat das Register der wirtschaftlichen Eigentümer („UBO: Ultimate Beneficial Owner“) ins nationale Recht eingeführt.
1. Neue Verpflichtung für belgische Gesellschaften, VoG/IVoG und Stiftungen
Die gesetzlichen Vertreter / Verwalter dieser juristischen Personen sind verpflichtet angemessene, präzise und aktuelle Angaben der wirtschaftlichen Eigentümer an das UBO-Register zu übermitteln.
2. Welche Personen müssen als wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen werden
Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt über einen ausreichenden Anteil von Stimmrechten oder Beteiligung am Kapital einer belgischen juristischen Person verfügt, muss als wirtschaftlicher Eigentümer an das UBO-Register gemeldet werden. Das Gesetz unterscheidet 3 Arten von juristischen Personen, nämlich Gesellschaften, VoG/IVoG und Stiftungen, sowie Trusts. Je nach juristischer Person werden die folgenden Personen als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen:
Art der juristischen Person | Gesellschaft | Trust | (I)VoG |
Personen, die im UBO anzugeben sind | Die natürliche(n) Person(en), die über ein direktes oder indirektes Halten von mehr als 25% der Stimmrechte oder des Gesellschaftskapitals verfügen oder jede sonstige natürliche Person, die die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert |
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Standardinformation, wenn keine Hauptperson identifiziert wurde | Natürliche Person der Führungsebene |
3. Welche Angaben müssen übermittelt werden
Die folgenden Informationen sind unter anderem im UBO-Register auszufüllen für jeden wirtschaftlichen Eigentümer einer belgischen juristischen Person:
- Geburtsdatum
- Nationalität(en)
- Adresse des Wohnsitzes
- Datum, an dem die Person UBO geworden ist
- Nationalregisternummer oder vergleichbare Nummer der Wohnsitzstaates
4. Frist
Die Registrierung im UBO-Register muss im Prinzip bis zum 31. März 2019 erfolgen.
5. Strafen
Im Fall von Verstoß gegen diese Verpflichtung, können die gesetzlichen Vertreter der juristischen Person zu Verwaltungsstrafen von 250,00 € - 50.000,00 € verurteilt werden.
6. Wer hat Zugang zu den Informationen im UBO-Register?
Die Informationen, die dem UBO-Register übermittelt werden, sind zum Teil zugänglich für zuständige Behörden (SPF Finanzen eingeschlossen), Einrichtungen, die dem Anti-Geldwäsche-Gesetz unterliegen (Steuerberater, Notare, Anwälte,…) und jedem Bürger. Die Behörden und Einrichtungen, die dem Anti-Geldwäsche-Gesetz unterliegen, können auf die Daten zugreifen durch Anfrage einer Genehmigung bei einer speziellen Behörde. Die Bürger können mit Hilfe der Unternehmensnummer gewisse Daten im UBO-Register suchen. Mit Ausnahme der Behörden ist der Zugang zu diesen Informationen zahlungspflichtig. Angesichts der Sensibilität gewisser Daten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, kann unter gewissen Umständen ein begründeter Antrag auf Ausnahme der Veröffentlichung gestellt werden.
7. Wie kann THG helfen
THG steht Ihnen zur Verfügung um Sie bei diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen.
Wenn wir bereits Ihre Akte betreuen, haben wir vermutlich Zugriff auf den größten Teil der Informationen, die zum Ausfüllen des UBO-Registers benötigt werden. Ein spezielles Mandat muss jedoch unterschrieben werden, damit wir diese Formalitäten für Sie erledigen können. Zögen Sie nicht, sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen um dieses Thema zu besprechen.